ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Mietbedingungen Camper/BIG RED
Mietbedingungen Camper / BIG RED
fun-Vollersen-Tours · Inhaber Stefan Vollrath
Am Töbele 10 · 89551 Königsbronn
E-Mail: info@fun-vollersen-tours.de
Telefon: 0174 7965345
Stand: 25. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung des Wohnmobils „BIG RED“ durch fun-Vollersen-Tours, Inhaber Stefan Vollrath.
Eine Anfrage über die Website, telefonisch oder per E-Mail ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung oder eine ausdrückliche Annahme des konkreten Vertragsangebots in Textform zustande. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten ergänzend deren für die konkrete Buchung wirksam einbezogene Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese für den jeweiligen Regelungsgegenstand vor. Der Versicherungsschutz wird unabhängig vom Buchungsweg über die eigene Selbstfahrervermietversicherung des Vermieters bereitgestellt.
Inserate und reine Kontakt- oder Vermittlungsseiten ändern nichts daran, dass eine unmittelbar mit dem Vermieter abgeschlossene Buchung eine Direktbuchung ist.
2. Mieter und berechtigte Fahrer
Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen während der gesamten Mietdauer über eine gültige, in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis für das Fahrzeug verfügen.
Die erforderlichen Ausweis- und Führerscheindokumente sind bei der Übergabe im Original vorzulegen.
3. Mietdauer und Rückgabezeitpunkt
Mietbeginn, Mietende, Übergabe- und Rückgabeort sowie die berechnete Mietdauer werden im Angebot beziehungsweise Mietvertrag festgelegt.
Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt. Verlängerungen oder Verkürzungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform.
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Weitergehende, nachgewiesene Schäden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine automatische Verlängerung des Mietvertrags erfolgt nicht.
4. Mietpreise, Kilometer und Zusatzleistungen
Es gelten die im konkreten Angebot beziehungsweise Mietvertrag vereinbarten Preise und Leistungen.
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei einer Mietdauer von weniger als 14 Miettagen sind insgesamt 200 Kilometer je vereinbartem Miettag inklusive. Der Preis für darüber hinaus gefahrene Kilometer wird vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart.
Ab einer vereinbarten Mietdauer von 14 Miettagen entfällt die Kilometerbegrenzung.
Zusatzleistungen wie das Rundum-sorglos-Paket, eine Endreinigung oder weiteres Zubehör werden nur berechnet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Leistungsumfang und Preis ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise Mietvertrag.
5. Zahlung und Kaution
Für Direktbuchungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
-
30 % des vereinbarten Mietpreises sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss als Anzahlung zu leisten.
-
Die Restzahlung ist spätestens acht Wochen vor Mietbeginn fällig.
-
Bei kurzfristigen Buchungen werden die Zahlungsfristen im konkreten Angebot ausdrücklich vereinbart.
Die Kaution beträgt 1.500 € und ist spätestens sieben Kalendertage vor Fahrzeugübernahme per Überweisung zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Die Kaution sichert Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Der unstreitige Betrag wird grundsätzlich innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurücküberwiesen. Ein angemessener Teilbetrag kann bis zur Klärung konkret dokumentierter Ansprüche zurückbehalten werden.
Bei Plattformbuchungen gelten vorrangig die für die konkrete Buchung wirksam einbezogenen Zahlungs- und Kautionsregelungen der jeweiligen Plattform.
6. Stornierung und Widerruf
Für die Stornierung einer Direktbuchung gelten folgende Pauschalen:
-
Bis einschließlich 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Fahrzeugmietpreises.
-
59 bis einschließlich 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Fahrzeugmietpreises.
-
29 bis einschließlich acht Tage vor Mietbeginn: 50 % des Fahrzeugmietpreises.
-
Sieben Tage oder weniger vor Mietbeginn beziehungsweise bei Nichtabnahme: 70 % des Fahrzeugmietpreises.
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich der vereinbarte Fahrzeugmietpreis. Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht einbezogen.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer Ersatzvermietung für denselben Zeitraum werden angerechnet. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.
Bei Plattformbuchungen gelten vorrangig die für die konkrete Buchung wirksam einbezogenen Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.
Bei der Vermietung des Fahrzeugs für einen spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
7. Versicherung und zulässige Nutzung
BIG RED ist über die eigene Selbstfahrervermietversicherung des Vermieters versichert. Diese umfasst:
-
Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pauschal.
-
Vollkaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung je Schadenfall.
-
Teilkaskoversicherung mit 1.500 € Selbstbeteiligung je Schadenfall.
-
Schutzbriefleistungen gemäß dem jeweils aktuellen Versicherungsvertrag.
Maßgeblich sind die Bedingungen des aktuellen Versicherungsvertrags. Bei mehreren rechtlich selbstständigen Schadenereignissen kann die Selbstbeteiligung jeweils gesondert anfallen.
Reisen sind nur innerhalb des versicherten räumlichen Geltungsbereichs zulässig. Abweichende Reiseziele bedürfen einer vorherigen Abstimmung und Bestätigung in Textform; erforderlicher Versicherungsschutz muss bestehen.
Untersagt sind insbesondere Motorsport, Rennen, Fahrertrainings, Geländefahrten, Festivals, nicht bestimmungsgemäße Transporte, Straftaten und die Überlassung an nicht eingetragene Fahrer.
8. Übergabe, Betriebsstoffe und Rückgabe
Der Fahrzeugzustand, vorhandene Schäden, Kilometerstände, Füllstände, Zubehör und Schlüssel werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam dokumentiert.
Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Bei abweichendem Tankstand trägt der Mieter die nachgewiesenen Kraftstoffkosten und den erforderlichen, angemessenen Betankungsaufwand. Verbrauchte Betriebsstoffe trägt der Mieter.
Bei der Rückgabe müssen das Fahrzeug besenrein, die Toilettenkassette entleert und die Abwassertanks entleert sein. Eine zusätzlich vereinbarte Endreinigung entbindet nicht von diesen Pflichten.
Außergewöhnliche, über die übliche Nutzung hinausgehende Verschmutzungen sind von einer Endreinigungspauschale nicht umfasst. Erforderliche und nachgewiesene zusätzliche Reinigungskosten können berechnet werden.
9. Sorgfaltspflichten und technische Defekte
Das Fahrzeug ist schonend, bestimmungsgemäß und entsprechend den Bedienungsanleitungen zu benutzen. Warnanzeigen sind zu beachten. Bei sicherheitsrelevanten Warnungen ist die Fahrt zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren.
Technische Defekte und Mietmängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen oder Reparaturanweisungen zu geben.
Notwendige Kleinreparaturen bis 100 € je Einzelfall dürfen ohne vorherige Zustimmung nur durch eine Fachwerkstatt veranlasst werden, wenn eine vorherige Kontaktaufnahme nicht möglich oder zur Schadensabwehr unzumutbar ist. Eine Erstattung erfolgt gegen Originalbeleg. Eigenleistungen werden nicht vergütet.
Minderungs-, Kündigungs- und sonstige Mängelrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Unfälle, Schäden und Haftung des Mieters
Bei Unfall, Brand, Wildschaden, Einbruch, Diebstahl oder erheblichem Schaden sind unverzüglich der Vermieter und, soweit erforderlich oder vom Versicherer verlangt, die Polizei zu verständigen.
Der Mieter dokumentiert den Hergang sowie Beteiligte, Zeugen und erkennbare Schäden. Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er zu vertreten hat. Soweit die Kaskoversicherung eintritt, ist seine Haftung grundsätzlich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall begrenzt.
Diese Begrenzung kann nach den gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Regeln insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Obliegenheiten entfallen oder sich erhöhen.
11. Kosten, Schlüssel und Veränderungen
Für erforderliche eigene Arbeitsleistungen des Vermieters zur Schadenbeseitigung können 95 € je tatsächlich angefangener Arbeitsstunde berechnet werden, soweit Aufwand und Höhe erforderlich, nachgewiesen und angemessen sind. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.
Bei schuldhaftem Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren trägt der Mieter die erforderlichen Ersatz- und Folgekosten. Für den erforderlichen eigenen Zeitaufwand des Vermieters gilt abweichend ein Satz von 55 € je tatsächlich angefangener Arbeitsstunde. Ein geringerer Aufwand kann nachgewiesen werden.
Technische oder optische Veränderungen, Aufkleber, Bohrungen und nicht abgestimmte Reparaturen sind unzulässig.
12. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Kann das Fahrzeug aufgrund eines nicht vom Vermieter zu vertretenden Ereignisses nicht bereitgestellt werden, werden bereits erhaltene Zahlungen erstattet. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für Vertragsanbahnung, Durchführung, Abrechnung, Schadenbearbeitung, Forderungsdurchsetzung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und zulässig ist.
Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung von fun-Vollersen-Tours.
Eine Bonitätsauskunft wird nur bei tragfähiger Rechtsgrundlage und nach vorheriger Information eingeholt. Eine etwaige GPS-Ortung erfolgt nur bei einem konkreten Schutzanlass, beispielsweise Diebstahl oder unbefugter Nichtrückgabe, soweit erforderlich und zulässig. Eine dauerhafte Bewegungsüberwachung erfolgt nicht.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Mieters bleiben unberührt.
Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Mietbedingungen Partytechnik & Zubehör
Mietbedingungen Partytechnik & Zubehör
fun-Vollersen-Tours · Inhaber Stefan Vollrath
Am Töbele 10 · 89551 Königsbronn
E-Mail: info@fun-vollersen-tours.de
Telefon: 0174 7965345
Stand: 25. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Lautsprechern, Lichtanlagen, Stativen, Controllern, Kabeln und sonstigem Partyzubehör durch fun-Vollersen-Tours, Inhaber Stefan Vollrath.
Eine Anfrage über die Website, telefonisch oder per E-Mail ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung oder eine ausdrückliche Annahme des konkreten Vertragsangebots in Textform zustande.
Die vereinbarten Geräte, das Zubehör, der Mietzeitraum, der Preis und eine gegebenenfalls zu leistende Kaution werden im Angebot beziehungsweise Mietvertrag festgehalten. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Mietpreise und Mietdauer
Es gelten die vor Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Leistungen.
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Abhol- und Rückgabezeitpunkt sowie der berechnete Mietzeitraum werden ausdrücklich vereinbart. Bei Tages-, Wochenend- oder Paketpreisen ergibt sich der jeweils enthaltene Zeitraum aus dem konkreten Angebot beziehungsweise Mietvertrag.
Lieferung, Aufbau, Abbau, Abholung oder weitere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Zahlungsweise und Fälligkeit werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und im Angebot beziehungsweise Mietvertrag festgehalten.
3. Kaution
Eine Kaution wird nur verlangt, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart wurde. Ihre Höhe und Zahlungsweise werden im Angebot beziehungsweise Mietvertrag angegeben.
Die Kaution sichert Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Sie begrenzt eine gesetzlich bestehende Haftung des Mieters nicht.
Nach Rückgabe und Prüfung der Geräte wird die Kaution unter Verrechnung fälliger Ansprüche unverzüglich zurückgezahlt. Der unstreitige Betrag ist auszuzahlen. Ein angemessener Teilbetrag kann bis zur Klärung konkret dokumentierter Ansprüche zurückbehalten werden.
4. Übergabe und Einweisung
Die Mietgeräte werden in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten und betriebssicheren Zustand übergeben.
Bei der Übergabe prüfen Vermieter und Mieter gemeinsam die Vollständigkeit der Geräte und des Zubehörs sowie erkennbare Schäden. Vorhandene Mängel werden dokumentiert.
Der Mieter erhält eine Einweisung und die erforderlichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Er verpflichtet sich, diese zu beachten und die Geräte ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Gesetzliche Rechte wegen nicht sofort erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
5. Nutzung und Schutz der Geräte
Die Geräte dürfen nur sachgerecht und innerhalb ihrer vorgesehenen Einsatzbedingungen betrieben werden.
Insbesondere sind die Geräte:
-
entsprechend den Bedienungsanleitungen aufzustellen und anzuschließen,
-
gegen Umkippen, Herabfallen und unbefugten Zugriff zu sichern,
-
vor Diebstahl, Feuer, Feuchtigkeit und sonstigen schädlichen Einwirkungen zu schützen,
-
nur innerhalb der zugelassenen elektrischen und mechanischen Belastungsgrenzen zu verwenden.
Ein Einsatz im Freien ist nur zulässig, soweit die jeweiligen Geräte dafür geeignet sind und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte zur eigenständigen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
Technische Veränderungen und das Öffnen von Gerätegehäusen sind nicht gestattet.
6. Transport, Lieferung und Aufbau
Bei Selbstabholung sorgt der Mieter für einen geeigneten Transport sowie eine sichere und sachgerechte Ladungssicherung.
Sind Lieferung, Aufbau, Abbau oder Abholung durch den Vermieter vereinbart, richten sich Umfang, Termine und Vergütung nach dem konkreten Angebot beziehungsweise Mietvertrag.
Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Übertragung des Risikos für Tätigkeiten des Vermieters auf den Mieter erfolgt nicht.
Der Mieter teilt besondere Bedingungen am Einsatzort, beispielsweise Treppen, lange Transportwege oder eingeschränkte Zufahrten, rechtzeitig mit, soweit diese für vereinbarte Transport- oder Aufbauleistungen erheblich sind.
7. Störungen, Mängel und Schäden
Störungen, Beschädigungen und Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Ein beschädigtes oder nicht betriebssicheres Gerät darf nicht weiter benutzt werden. Der Mieter darf Geräte weder selbst öffnen oder reparieren noch ohne Abstimmung durch Dritte reparieren lassen.
Der Vermieter erhält Gelegenheit, den Mangel zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Ein Ersatzgerät wird nach Möglichkeit bereitgestellt; eine verbindliche Ersatzgestellung setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und sonstige Mängelrechte bleiben unberührt.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die er zu vertreten hat. Für normale Abnutzung und Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet er nicht.
Zu ersetzen sind die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen und nachgewiesenen Kosten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust richtet sich der Ersatz nach dem tatsächlich zu ersetzenden Schaden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundsätze zur Schadensberechnung und eines gegebenenfalls erforderlichen Vorteilsausgleichs.
Eine automatische Berechnung des Neupreises oder Listenpreises erfolgt nicht.
Ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfalls besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und soweit ein entsprechender Schaden konkret nachgewiesen wird.
9. Rückgabe und verspätete Rückgabe
Die Geräte sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, mit sämtlichem Zubehör und in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Bei zusätzlichem Reinigungsbedarf können erforderliche, angemessene und nachgewiesene Reinigungskosten berechnet werden, soweit der Mieter die Verschmutzung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu vertreten hat.
Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zur Verlängerung des Mietvertrags. Der Vermieter kann eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Weitergehende, nachgewiesene Schäden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.
10. Nichtabholung, vorzeitige Rückgabe und Stornierung
Kann der Mieter die vereinbarte Nutzung aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht wahrnehmen, entfällt die Zahlungspflicht nicht allein dadurch. Dies gilt grundsätzlich auch bei Nichtabholung oder vorzeitiger Rückgabe.
Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung für denselben Zeitraum anrechnen lassen. Soweit die Geräte wegen einer anderweitigen Überlassung dem ursprünglichen Mieter nicht mehr bereitgestellt werden können, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Eine einvernehmliche Aufhebung oder Änderung des Mietvertrags ist möglich. Abweichende Stornierungsmöglichkeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Über ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesondert informiert.
11. Haftung des Vermieters und Vertragsbeendigung
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine außerordentliche Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Eine gegebenenfalls erforderliche Abmahnung oder Fristsetzung bleibt vorbehalten.
Nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses sind die Geräte entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Rückgabepflichten herauszugeben.
12. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Durchführung, Abrechnung, Schadenbearbeitung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und zulässig ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von fun-Vollersen-Tours.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Mieters bleiben unberührt.
Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.